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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite – siehe auch Koalition und Koalitionsrecht). Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz.

Rechtsanwalt Christoph Wagner Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Christoph Wagner Inkasso / Forderungsabwehr

Inkasso / Forderungsabwehr

Wie man den Einzug von Forderungen, v.a. von Schecks (Scheckinkasso), Lastschriften (Lastschriftinkasso), Wechseln (Wechselinkasso), Zins- und Dividendenscheinen, fälligen Schuldverschreibungen und Dokumenten (Dokumenteninkasso) abwehrt.

Mietrecht

Das Mietrecht spielt eine zentrale Rolle für die Funktionsfähigkeit von Wohnungsmärkten und einem fairen Ausgleich der Interessen von Mietern und Vermietern. Außerdem leistet es einen wichtigen Beitrag zur zukunftsfähigen Fortentwicklung der Wohnungsbestände.


Mit der Aufhebung des Verbots der Verwertungskündigung in den neuen Ländern durch das Gesetz vom 31.3.2004 gilt nunmehr im gesamten Bundesgebiet ein einheitliches Mietrecht.

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Rechtsanwalt Christoph Wagner Sozialrecht

Sozialrecht

Das Sozialrecht dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zur Sicherung des Sozialstaatsprinzips. Der Begriff ist vergleichsweise neu und wird in Deutschland einheitlich erst seit den 1960er bis 1980er Jahren verwendet; er ist beeinflusst durch den Begriff der „sozialen Sicherheit“, der im internationalen Gebrauch üblich geworden ist. Sozialrecht ist öffentliches Recht und damit geprägt von einem Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Bürger als Sozialversichertem, Antragsteller oder Leistungsempfänger. Das Sozialrecht wurde in Deutschland maßgeblich von Hans F. Zacher als wissenschaftliches Fach mitbegründet.

Verbraucherinsolvenzrecht

Eine Privatinsolvenz liegt dann vor, wenn eine natürliche Person zahlungsunfähig ist und keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat. In diesem Fall wird in Deutschland ein Verbraucherinsolvenzverfahren (Österreich: Schuldenregulierungsverfahren) durchgeführt. Die Restschuldbefreiung ermöglicht diesen Personen, nach einer Wohlverhaltensphase schuldenfrei zu werden.

Rechtsanwalt Christoph Wagner Verbraucherinsolvenzrecht
Rechtsanwalt Christoph Wagner Vertragsrecht

Vertragsrecht

Unter dem Terminus Vertragsrecht werden diejenigen Regeln zusammengefasst, die das Zustandekommen (Vertragsschluss, Vertragsabschluss) und die Wirkungen von Verträgen regeln.

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