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Anwaltskosten

Ganz einfach – fragen Sie vorher den Anwalt

Kosten der Beratung beim Anwalt

Die Kosten einer Beratung sollten immer vorher zwischen Anwalt und Mandant verabredet werden. Am besten beim Anwalt die Kosten vorab anfragen. Die Gebühren für anwaltliche Leistungen sind im sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt.

 

Berechnungsgrundlage für die Gebühren ist üblicherweise der Streitwert, also der Wert, um den es jeweils geht. Bestimmte Aktivitäten des Anwalts lösen bestimmte Gebühren aus, in der Regel vor allem außergerichtlich abhängig vom Aufwand. Gebühren(höhe) und Streit- oder Gegenstandswert lassen sich Tabellen zum RVG entnehmen.

 

Je höher der Gegenstands- oder Streitwert ist, desto höher ist auch das Haftungsrisiko des Anwalts und üblicher Weise auch sein Arbeitsaufwand, also auch die anfallenden Gebühren. Gebührenschuldner des Anwalts ist stets und ausschließlich der Mandant, es sei denn, beide würden etwas anderes vereinbaren.

 

Sobald der Mandant den Rechtsanwalt damit beauftragt, das Mandat des Mandanten zu übernehmen, kommt ein Vertrag zwischen Mandant und Anwalt zustande, der den Anwalt zur sorgfältigen und korrekten Bearbeitung des Mandates verpflichtet, den Mandanten zur Zahlung der vereinbarten Gebühren, dies unabhängig davon, wie die Angelegenheit tatsächlich ausgeht. Dabei steht es Anwalt und Mandant frei, Gebührenvereinbarungen zu treffen, z.B. ein Zeithonorar zu vereinbaren, wonach der Anwalt nicht die ihm nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zustehenden gesetzlichen Gebühren abrechnet, sondern seinen Zeitaufwand.


Wird keine derartige Gebührenvereinbarung getroffen, richten sich die Gebühren nach dem Rechtanwaltsvergütungsgesetz, welches in den meisten Fällen eine streitwertabhängige Gebührenabrechnung vorsieht. Gewinnt nun der Mandant ganz oder überwiegend seinen Rechtsstreit gegen den Gegner, hat er einen gesetzlichen Anspruch gegen den unterlegenen Prozessgegner auf Erstattung der Anwaltskosten.


Dabei ist es die Pflicht des Anwalts, den Mandanten bei der Anforderung dieses Kostenerstattungsanspruchs zu unterstützen. Der Anwalt stellt in diesem Fall bei dem Gericht, das das Urteil erlassen hat, einen sogenannten Kostenfestsetzungsantrag, der die zu beanspruchenden Gebühren enthält. Das Gericht erlässt dann einen Beschluss, der die aus Sicht des Gerichts berechtigten Gebühren gegen den Gegner festsetzt und aus diesem Beschluss kann dann gegen den Gegner die Zwangsvollstreckung beantragt werden. Natürlich kann sich dabei auch herausstellen, dass der Gegner zahlungsunfähig ist. Dieses Risiko trägt aber dann ausschließlich der Mandant, nicht der Anwalt, der seine Arbeit ja getan hat.

Woher weiß ich als Mandant, was mich die Beauftragung des Anwalts kostet oder kosten wird?

Ganz einfach – vorher den Anwalt fragen. Der Anwalt ist verpflichtet, den Mandanten umfassend über das Kosten- und Gebührenaufkommen zu beraten, damit dieser sich in Ruhe überlegen kann, ob er seine Sache angesichts des damit verbundenen Kostenrisikos fortsetzt oder nicht. Zumeist empfiehlt sich aber eine sogenannte Erstberatung.

 

Um die Chancen der eigenen Sache bewerten zu können, braucht der Mandant juristischen Rechtsrat. Der Mandant muss dabei dem Anwalt den Sachverhalt, um den es geht, schildern und dazu auch die diesem Sachverhalt zugrunde liegenden Unterlagen – z.B. Verträge und Korrespondenz - vorlegen. Der Anwalt verschafft sich dann einen ersten Überblick und teilt dem Mandanten möglichst noch im Erstgespräch eine erste rechtliche Einschätzung mit, verbunden mit einer Darstellung des möglichen Kostenrisikos. Diese noch oberflächliche Prüfung und Beratung nennt man Erstberatung. Auch diese ist nicht etwa unentgeltlich, sondern kostet etwas.

Vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abweichende Gebühren, insbesondere Zeithonorar

Zunächst: Die Parteien können abweichend vom RVG auch andere Gebühren vereinbaren, z.B. Pauschal- oder Zeithonorare.

 

Wann sollte ein Zeithonorar vereinbart werden?
Die Vereinbarung eines Zeithonorars kann für Anwalt und Mandant dann sinnvoll sein, wenn der Streitwert hoch und die voraussichtlich aufzuwendende Arbeitsleistung des Anwalts am Anfang seiner Tätigkeit noch nicht genau abzuschätzen ist. Dann erhält der Auftraggeber zunächst niedrigere Rechnungen, als er auf Grundlage des RVG erhalten würde. Umgekehrt hat der Anwalt, wenn die Erledigung der Angelegenheit länger dauert oder sehr arbeitsaufwendig ist, nicht das frustrierende Gefühl, ab einem bestimmten Zeitpunkt umsonst zu arbeiten, weil die gesetzlichen Gebühren nicht mehr ausreichen, das Arbeitsaufkommen des Anwalts zu decken. Ein Vorteil für beide Beteiligten liegt darin, dass die
anfallenden Kosten jederzeit einfach kalkulierbar sind.


Eine stundenweise Abrechnung ist auch dann sinnvoll, wenn der der Anwalt für den Auftraggeber mehrere Angelegenheiten gleichzeitig betreut, die nicht klar voneinander abgegrenzt werden können und/oder deren Streitwert nicht genau zu ermitteln ist. Auch hier schafft eine Zeithonorarvereinbarung eine für beide Seiten sichere Abrechnungsgrundlage. Schließlich ist aus Sicht des Anwalts ein Zeithonorar auch dann sinnvoll, wenn der Streitwert so gering ist, dass sich ein verhältnismäßig hoher Arbeitsaufwand der Rechtsanwaltskanzlei nicht lohnt, wie z.B. beim Streit um eine Nebenkostenabrechnung im Mietrecht. Hier geht es in der Regel um viele Details, in die sich der Anwalt hinein arbeiten muss, obwohl der Streitwert so niedrig sein kann, dass sich die Arbeit des Anwalts einfach nicht lohnt und für ihn wirtschaftlich nicht tragbar ist. Der Anwalt müsste daher die Bearbeitung des Mandates ablehnen, falls keine Zeithonorarvereinbarung getroffen würde.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Manchmal reichen die Vermögensverhältnisse des Mandanten nicht aus, um die Gebühren eines Anwalts oder die Kosten eines Gerichtsverfahrens bezahlen zu können. Der Mandant ist aber deswegen weder schutz- noch rechtlos.


Die Beratungshilfe z.B. ist eine staatliche Sozialleistung für den Rechtsuchenden, der die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit für eine Hilfe zur Verfügung steht. Beratungshilfe wird gewährt für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens sowie für obligatorische Güteverfahren.


Um Beratungshilfe zu bekommen muss der Mandant vor dem Erstgespräch mit dem Anwalt zu dem für ihn zuständigen Amtsgericht gehen und sich dort unter Angabe seiner Vermögensverhältnisse für sein spezielles Problem einen Beratungshilfeschein ausstellen lassen.


Über die Prozesskostenhilfe (PKH) kann einkommensschwachen Personen eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt werden. Prozesskostenhilfe kommt in Verfahren vor den Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten in Betracht, wenn eine Verfahrenspartei nicht in der Lage ist, die Anwalts- und Gerichtskosten für den Prozess aufzubringen.


Der Mandant muss dabei einen entsprechenden PKH-Antrag ausfüllen und dort seine Vermögensverhältnisse offenlegen. Der Anwalt reicht dann den Antrag bei Gericht ein und beantragt für den Mandanten Prozesskostenhilfe für das angedachte Verfahren. Natürlich kann der Mandant in Verfahren ohne Anwaltszwang dies auch selbst tun.

Anwaltskosten mit Rechtsschutzversicherung

Wenn der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, kann er damit sein Kostenrisiko minimieren. Erhält er für sein Anliegen einen Kostenschutzzusage der Versicherung, dann übernimmt diese alle anfallenden Kosten, die aus dem Mandat des Versicherten (= Mandant) entstehen, also Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigengebühren und sonstige Kosten. Vorsicht ist allerdings geboten, bei der leichtfertigen Einholung von kostenpflichtigen Privatgutachten, ohne dass die Versicherung hierzu vorher befragt wurde. In den allermeisten Fällen weigert sich die Versicherung, diese Kosten zu übernehmen, so dass der Mandant Gefahr läuft, auf ihnen auch dann sitzenzubleiben, wenn er das Privatgutachten gut verwerten konnte.


Stets trägt der Mandant das Risiko seines mit der Versicherung vereinbarten Selbstbehaltes, der durchaus erheblich sein kann. Ein Blick in die Versicherungsunterlagen kann hier schnell Gewissheit über seine Höhe verschaffen.

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